News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz...25 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg356994
Datum22.08.2006 22:05      MSG-Nr: [ 356994 ]5226 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierEs empfiehlt sich immer, die Aufgaben der Feuerwehr i.S. des entsprechenden Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetzes zu kennen. Nach meiner Interpretation des § 2 FwG BaWü ist der klassische Keller unter Wasser in Baden-Württemberg überhaupt nicht Aufgabe der Feuerwehr, da wohl in den seltensten Fällen ein öffentlicher Notstand i.S. des § 2 (1) FwG BaWü vorliegt.


Deshalb kenne ich Wehren aus unserer Gegend, die für diese Fälle Kostenübernahmeerklärungen dabei haben die der Anforderer erst mal unterschreiebn darf, bevor auch nur ein Arbeitsgerät das Einsatzfahrzeug verläßt.

Und es soll Fälle gegeben haben, da haben rein die Kostensätze schon dafür gesorgt, daß der Hausbesitzer das ganze plötzlich doch als nicht mehr so dringend angesehen hat...



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

3.127


Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt