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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 356995 | ||
Datum | 22.08.2006 22:07 MSG-Nr: [ 356995 ] | 5236 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Kostenübernahmeerklärungen dabei haben die der Anforderer erst mal unterschreiebn darf, bevor auch nur ein Arbeitsgerät das Einsatzfahrzeug verläßt. Wird dann bei nicht tätigwerden die Anfahrt auch berechnet ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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