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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaSchichtmodelle bei BFs?100 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen357951
Datum28.08.2006 20:41      MSG-Nr: [ 357951 ]63841 x gelesen
Infos:
  • 01.09.06 Entwurf der Arbeistzeitverordnung (AZV feu) Nordrhein Westfalen

  • Hallo,

    Geschrieben von Carsten MuschikIch denke, im neuen Gesetz gibt es keine Bereitschaftszeit mehr?!?
    Doch, die AZR besagt lediglich, dass Bereitschaftszeit wie Arbeitszeit zu berechnen ist, wenn man z. B. die Gesamtarbeitszeit ausrechnen will.
    Eine Erhöhung über die gesetzlich festgelegte Arebitszeit der Beamten hinaus ist nämlich nur möglich, weil es im Einsatzdienst Bereitschaftszeitanteile gibt.
    Gäbe es die nicht, dann würden auch im Einsatzdienst die 41 oder 42 Stunden gelten, die "normale" Beamte arbeiten müssen.


    Gruß
    Markus

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