Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt halt doch Unterschiede im Bereitschaftsdienst von Klinikärzten und der Fw o.ä., dann brauch ich auch keinen anderen Konstrukte zu wählen.
Den Unterschied kennt ja jeder Kollege oder ahnt ihn zumindest. Und wegen ein paar BF'ler werden wohl keine grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen in Europa geändert.
PS: Die Vergleichbarkeit zu Klinikärzten ist vermutlich im (städtischen) Rettungsdienst gegeben, aber da kann man durchaus eine Differenzierung herbeiführen. In der täglichen Diskussion geht es aber fast nur um die wörtliche Auslegung der EU-Richtlinie und nicht um Schutzziele. Man merkt's ja auch hier - "ich will nicht mehr arbeiten müssen für's gleiche Geld".
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