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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaSchichtmodelle bei BFs?100 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW358124
Datum29.08.2006 23:34      MSG-Nr: [ 358124 ]64388 x gelesen
Infos:
  • 01.09.06 Entwurf der Arbeistzeitverordnung (AZV feu) Nordrhein Westfalen

  • Hallo,

    Geschrieben von Andreas BräutigamAlso auf dem freien Arbeitsmarkt wird die Richtlinie so gelesen, wie sie gemeint ist:

    Das ist schön, hat aber nichts mit der Situation der beamteten Feuerwehrleute zu tun.

    Geschrieben von Andreas BräutigamHeißt dort übrigens auch: Wer auf 48 zurückgeht, bekommt einen neuen Arbeitsvertrag

    Das wäre dann mein erster, denn ich habe gar keinen Arbeitsvertrag. Ich habe nur eine Sammlung diverser Urkunden, auf denen steht weder wie lange ich arbeiten soll, noch wie viel Geld ich dafür bekomme. Das nähere wird durch Gesetz geregelt, ohne dass ich gefragt werde. Ziemlich unfaire Situation gegenüber dem freien Arbeitsmarkt. Denn ich habe praktisch nicht die Möglichkeit innerhalb des Systems eine andere Stelle anzunehmen, wie es jeder Arbeitnehmer tun kann, dem der Chef oder die Bezahlung nicht passt.

    Geschrieben von Andreas BräutigamWas sagen wir denn dem Arbeitnehmer oder Steuerzahler, der das bei uns auch gerechter finden würde?

    Dem sagen wir ganz einfach wie es ist. Dass Beamte keine "normalen" Arbeitnehmer sind, denn sie werden nicht nach Leistung bezahlt, sondern erhalten Geld um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Alimentation genannt. Da kommt es eben nicht auf jede geleistete Stunde an, wie du selbst auch bestätigt hast. So war es lange Zeit. Bis jemandem aufgefallen ist, dass in diesem System die Faulen tendenziell besser klar kommen, denn sie bekommen das gleiche Geld wie ein fleissiger Kollege der gleichen Besoldungsstufe. Das führte zu dem Versuch eine leistungsbezogene Komponente in die Besoldung zu integrieren.
    Fakt ist aber immer noch, dass Arbeitnehmer und Beamte in zwei Welten leben.

    Wenn es um die "Betriebssicherheit" des Staates geht, ist man froh, Beamte zu haben, die immer auf der Matte stehen, aber wenn diese sich erdreisten, wegen der ständigen Einkommenskürzungen der letzten Jahre auch mal zu aufzumucken und sich auf ihre Möglichkeiten zu besinnen, dann ist man schnell dabei, einseitig Maßstäbe der freien Wirtschaft anzulegen. Nur gibt es auch Kollegen, die sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen wollen.

    Geschrieben von Andreas BräutigamSiehst Du Dietmar, deshalb haben schlaue Leute das "Ehrenamt" genannt, damit jeder merkt, dass das keine Arbeit im Sinne des Arbeitsrechts ist.

    Also wenn jemand aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit unausgeschlafen zum Dienst kommt und deshalb nicht voll belastbar ist, würde das anders bewertet, als ein Fall der kommerziellen Nutzung der Nachtstunden? Da ich kein Jurist bin, kann ich in beiden Fällen keinen Unterschied sehen. Aber da es ja um Beamte geht, kommt das Arbeitsrecht eh nicht zum Tragen, oder seh ich das wieder falsch?
    Nicht falsch verstehen: von mir aus kann jeder Ölspuren fegen oder Brände löschen, wann er will, ob im Dienst oder in der Freizeit. Nur sollten gleiche Maßstäbe für alle Freizeitbeschäftigungen gelten.

    Gruß

    Dietmar Reimer



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