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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 358976 | ||
Datum | 04.09.2006 08:59 MSG-Nr: [ 358976 ] | 28049 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Kertzsch Sind in so einem Fall diese rechtlichen Konzequenzen angemessen? Als erster Hinweis, solnage unsrer Rechtsabteilung noch keine Zeit hat: Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Es gibt also grundsätzlich die Möglichkeit, über solches gezielt hinwegzusehen. Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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