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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 K.8, Wiederau / Sachsen | 358983 | ||
Datum | 04.09.2006 09:50 MSG-Nr: [ 358983 ] | 28041 x gelesen | ||
Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall der §34 des Strafgesetzbuches " Rechtfertigender Notstand..." angewand werden kann. In diesem Fall war die Nachbarwehr schon vor Ort und es waren weder Personen oder Sachwerte ( mal abgesehen von den paar Strohresten nach der Ernte) in Gefahr. Dies war schon vor dem Ausrücken bekannt. MfG Ingo Kertzsch | ||||
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