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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Fran8k M8., Witten / NRW | 358997 | ||
Datum | 04.09.2006 10:55 MSG-Nr: [ 358997 ] | 27901 x gelesen | ||
Hallo ! 1.) Grundsätzlich ist es Fahren ohne Führerschein 2.) Ausnahme bei §34 StGb (Rechtfertigender Notstand) Doch was ist ein 'Rechtfertigender Notstand' ? [ ] Ein Feldbrand, bei dem schon bekanntermaßen ein Löschzug vorort ist ? [ ] Menschenleben in Gefahr, erstausrückender Löschzug, 500m von der EST entfernt ? Machen Sie ihr Kreuz im richtigen Kästchen. Selbst wenn ein Fahrzeug ZUR Einsatzstelle bewegt wurde, so ist die Rückfahrt -nicht- gestattet. In jedem Fall muss der Leitstelle mitgeteilt werden, dass kein Fahrer anwesend ist. Die Leitstelle kann dann ggf. weitere Maßnahmen ergreifen (z.B. Nachalarmierung). Meines Wissens gab es mal eine Diskussion, dass in Notfällen sogar ein vorbeifahrender LKW-Fahrer angehalten werden darf. Kameradschaftlichen Gruß P.S.: dieses ist meine persönliche Meinung -- Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst | ||||
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