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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY359005
Datum04.09.2006 12:17      MSG-Nr: [ 359005 ]27929 x gelesen

Geschrieben von Josef MäschleStrafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand


Wesentlich interessanter in diesem Zusammenhang ist §74(5) FEV:
(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Allerdings sind "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" und "dringend geboten" Begriffe, die viel Interpretationsspielraum lassen.

Im angegebenen Beispiel (Feldbrand, eine Wehr schon vor Ort), würde ich "dringend geboten" nicht mehr gelten lassen.

Gruß
Peter



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