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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359167 | ||
Datum | 05.09.2006 12:23 MSG-Nr: [ 359167 ] | 27816 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Sorry, aber die Probleme interessieren wohl als aller letztes. Politiker sind in der Regel erst einmal vier Jahre im Amt. Da gehen andere Dinge vor. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Mit einem schönen Hallenbad, einem tollen Bolzplatz oder großzügigen Stadthalle lassen sich mehr Wähler gewinnen als mit dem Verein mit den komischen roten Autos. Du verstehst mich nicht. In diesem Fall (zuweniger FS) ist die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet. Das muss man dem Rat deutlich genug mitteilen und klar machen, dass man sich gerade auf rechtliche sehr dünnem Eis bewegt. Ein richtig formulierter Brief, indem der LdF dem Bürgermeister mitteilt, dass man den Brandschutz nicht mehr gewährleisten kann, mit den Hinweisen auf die Konsequenzen hilft. Diesen Brief natürlich zru Kenntnisnahme an die Fraktionen und die Aufsichtsbehörde (wobei letzteres schon harter Tobak ist, mit dem man nicht zu leichtfertig umgehen darf!). Das kann (sofern der Rat halbwegs Ahnung von seiner Arbeit hat) durchaus etwas "munter" machen. Zumal die sich Fraktionen auch durchaus mal in Richtung Presse äußern können... Geschrieben von Jakob Theobald Leider entwickelt sich das Denken bei manchen Verantwortlichen immer mehr hin zu einer reinen Glückssache. Wenn Du mit den Verantwortlichen das gleiche meinst, wie ich - nämlich die Wehrleitung - dann sollte man evtl. mal nach geeigneteren Personen suchen, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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