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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 359220 | ||
Datum | 05.09.2006 17:39 MSG-Nr: [ 359220 ] | 27766 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Ingo Kertzsch Eine Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung für ihre Mitarbeiter besagt, dass Fahrzeuge der Gemeinde nur mit dem entsprechenden Führerschein und einer Einweisung zu fahren sind. Zu Fahrzeugen der Gemeinde gehören auch Feuerwehrfahrzeuge. Laut Rechtsberatung sollte die Abmahnung somit auch vor dem Arbeitsgericht standhalten. Mag sein. Aber wenn der Kamerad jetzt entnervt dem Kram hinwirft und die Feuerwehr wieder einen weniger hat, dann hätte ich persönlich vollstes Verständnis dafür. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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