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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359378 | ||
Datum | 06.09.2006 12:35 MSG-Nr: [ 359378 ] | 13267 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Mayer Komme außerdem den ganzen Antworten gar nicht mehr nach und vielleicht können wir wieder zum Thema zurückkommen. ;-) Da Du neu im Forum bist, ein kleiner Hinweis: Es ist völlig normal, dass solche Diskussionen schonmal etwas abschweifen. Wenn es zu OT wird, dann kann man das Thema ändern und die Diskussion abspalten. Dies macht in meinen Augen den Reiz eines Forums aus, weil sich schon aus ursprünglich trivialen Themen extrem gute Fachdiskussionen entstanden sind. Geschrieben von Tobias Mayer Dadurch war ich als erster FM/Angrifftr./Helfer/Sani/RA (oder wie auch immer) am Unfallfahrzeug. Soweit völlig in Ordnung. Geschrieben von Tobias Mayer Überall geht hier ganz klar die besondere Hilfeleistungspflicht und die Garantenstellung draus hervor die ein RA besitzt. Es folgt hier immer wieder der Hinweis auf §323c StGB. Siehe auch Handbuch des Rettungswesen - der ersteintreffende Arzt am Notfallort. Wobei (wie bereits jemand schrieb) der 323c eher für den Laien gedacht ist. Die Garantenstellung kann zu deutlich härterer Bestrafung führen als dort genannt. Geschrieben von Tobias Mayer Natürlich steht die Zusammenarbeit zwischen den Organisation und die Versorgung der Pat. immer an erster Stelle! Nur geht es jetzt hier soweit, dass die FR-Gruppe von mir erwartet, dass ich mich im Einsatz raushalte bzw. zurück ziehe und denen die Arbeit überlasse! Wie gesagt: Ich kenne Bremen nicht. In BY könnte das evtl. sogar richtig (iSv legal) sein. In NRW AFAIK nicht, da der FR kein Teil des RD ist und die Feuerwehr für sowas durchaus zuständig ist. Des weiteren halte ich dieses Verhalten für ziemlich kindisch und zumindest für fragwürdig. Geschrieben von Tobias Mayer Mein Gemeindebrandmeister auffordert mich jetzt auf, meine Tätigkeit als RA zukünftig zu unterlassen In wie fern? Geschrieben von Tobias Mayer und genau hier kommt dann gesteigerte Pflicht zur Hilfeleistung und die Garantenstellung des RA gegenüber dem Pat ins Spiel! Richtig. Das sehe ich ähnlich. Geschrieben von Tobias Mayer Vielleicht liege ich ja auch völlig falsch, dann lass mich mich gerne eines besseren belehren. Ich denke, so ganz unrecht hast Du nicht. In meinen Augen sollte da mal ein klärendes Gespräch mit dem GBM und anschliessend mit der zuständigen HiOrg (FR) geführt werden, damit sowas in Zukunft nicht mehr vorkommt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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