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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359389 | ||
Datum | 06.09.2006 13:18 MSG-Nr: [ 359389 ] | 13057 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Mayer Kann zur Haftung des RA's kommen bzw. führen! Natürlich. Wenn der Patient einen Herzstillstand hat und Du bestellst den NA ab, dann musst Du da hinterher für gerade stehen. Wenn der Patient sich in den Finger geschnitten hat oder überhaupt nicht verletzt ist, musst Du den NA auch durchziehen lassen? Das sind zwei Extreme irgendwo dazwischen muss der RA abwägen. Wenn er falsch abwägt, muss er dafür (in unterschiedlichem Umfang) gerade stehen, das ist aber bei allen Entscheidungen und Handlungen des RA so. Gruß Sven | ||||
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