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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 359395 | ||
Datum | 06.09.2006 13:30 MSG-Nr: [ 359395 ] | 13114 x gelesen | ||
Hallo! Fachlich ist das keine Frage: Wann werden denn FF und FR gemeinsam alarmiert - bei VU und sonstigen MiG-Einsätzen. Wenn ich dann vor Ort die Wahl habe zwischen einem FA mit RA-Ausbildung und entsprechender PSA - der wäre garantiert innerer Retter, auch dann noch, wenn der RTW eintrifft. FR mit niedrigerer Qualifikation und vermutlich fehlender PSA haben dann im Auto nichts zu suchen. Politisch ist das Problem: Dein GBM hat die übliche Haltung vieler FF-Führungskräfte "RD ist nicht mein Revier". FR zählt für ihn zum RD, also bloß nichts damit zu tun haben. Schwierig zu lösen, aber was du tun musst. GBM: 1. Schriftliche Aufklärung des GBM und der Führungskräfte der FF bzgl. des Status RA, deiner Ausbildung und deiner Verpflichtungen. Verweis auf Fachliteratur. 2. Schriftliche Bestätigung der Entbindung dieser Verpflichtungen und volle Übernahme haftungsrechtlicher Ansprüche durch den GBM (oder so ähnlich) Ob das rechtlich zu 100% tragbar istl ist eine andere Frage. Aber alle die Worte "Haftung" und "Verantwortung" reichen zumeist aus. Mit der FR-Gruppe hast du nix am Hut. Die Verantwortung für deinen Einsatz oder Nichteinsatz trägt der EL. Grüße, Jan Passt auf euch auf ! Jan | ||||
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