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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359402
Datum06.09.2006 14:12      MSG-Nr: [ 359402 ]13032 x gelesen

Geschrieben von Tobias MayerLaut LPN und weiterer Fachlitaratur und Handbuch des Rettungswesens:
RA dürfen von sich aus den NA überhaupt nicht abbestellen! Kann zur Haftung des RA's kommen bzw. führen!


Quelle? (ich meine eine belastbare Quelle)

Nur weil ein Buchautor das schreibt, muss das doch nicht richtig sein. Mit der gleichen Begründung müsste der Disponent zu JEDEM Notfall einen NA schicken...

(btw. Was die Haftung angeht, ist das das gleiche Risiko, wie in allen anderen Fällen.)

Wir sind uns wohl einig, dass der RettAss den NA nur dann abbestellt, wenn wirklich keine Indikation vorliegt, was in der Regel ja entweder sofort klar wird oder erstmal Diagnostik erfolgen muss. (bei letzterem ist der NA dann vermutlich schon eingetroffen.)
Die Entscheidung wird regelmäßig ohnehin aus offensichtlichen Gründen pro NA ausfallen.

Ich habe in meinem RD-Leben auch nur sehr selten den NA abbestellt. Auf dem Land ist sowas durchaus nicht unwichtig, weil die NA-Dichte bedeutend geringer ist und man ihn nicht unnötigerweise binden sollte.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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