News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Kreisbrandmeister
Rettungsdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisbrandmeister
Rettungsdienst
Kreisbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359419
Datum06.09.2006 16:00      MSG-Nr: [ 359419 ]13216 x gelesen

Durchaus richtig. Es reicht oft schon der Hinweis auf evtl. rechtliche Folgen.

Unser alter KBM hatte auch die Sucht, sich in Sachen zu mischen, die ihn nix angehen. Das jetzt mal bildlich gesprochen. Wir haben als Stützpunktwehr einen FR-Dienst ins Leben gerufen. Die Zusammenarbeit mit dem RD (egal JUH, MAL, BRK oder freier RKT) klappt prima. Nun hat sich unser entfernter KBM eingebildet, wir sollten die Finger von Patienten lassen, weil das Sache des RD ist. Bei Anfahrtszeiten von bis zu 20 Minuten kann und ist eine funktionierende Erstversorgung mit Sauerstoff, Wundversorgung und psy. Betreuung unerlässlich.
Der KBM kam aus einem kleinen Dorf mit 3 Einsätzen pro Jahr und war völlig veraltet eingestellt. Strikte Trennung Feuerwehr/Rettungsdienst.

Unsere Leute sind angewiesen, bei Eintreffen von weisungsbefugten Personen sind diese in die Handlung mit einzubeziehen bzw. deren Weisungen ist Folge zu leisten. Es darf und soll in der notfallmedizinischen Versorgung nicht wegen Kompetenzstreitigkeiten zu Verzögerungen kommen. Der FR-Service ist ja nur als Zeitüberbrückung gedacht.

Grüße aus Bayern,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt