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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Verkehrsunfall
Einsatzleiter
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.359457
Datum06.09.2006 18:22      MSG-Nr: [ 359457 ]13018 x gelesen

Geschrieben von Henning KochDie Aufgabe des OP vor Ort ist zunächst mal das zu tun, was sein GF anordnet.

Ja. Aber wir sprachen von einem Verkehrsunfall, oder? Und bei einem VU ist die Fw auch für die Erstversorgung der Patienten verantwortlich, oder?
Und wenn der EL jetzt einen anderen Kameraden zur Verletztenversorgung abstellt, und den RA zur Verkehrsabsicherung abstellt, hat er bestimmt ein rechtliches Problem!

Es war nicht die Rede davon, dass jeder macht was er will, sondern ob der FA mit der dementsprechenden Ausbildung die Verletzten mit versorgt, oder nicht!

Geschrieben von Henning KochWenn Cheffe nicht will, dass der OP am Patienten arbeitet, dann gibt er ihm einfach zukünftig nicht mehr den Auftrag, am Patienten zu arbeiten.

Der sollte aber nicht lange Cheffe bleiben!!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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