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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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Verkehrsunfall
Einsatzleiter
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW359458
Datum06.09.2006 18:38      MSG-Nr: [ 359458 ]12980 x gelesen

Geschrieben von ---Christof Strobl---
Geschrieben von Henning Koch
"Die Aufgabe des OP vor Ort ist zunächst mal das zu tun, was sein GF anordnet."

Ja. Aber wir sprachen von einem Verkehrsunfall, oder? Und bei einem VU ist die Fw auch für die Erstversorgung der Patienten verantwortlich, oder?
Und wenn der EL jetzt einen anderen Kameraden zur Verletztenversorgung abstellt, und den RA zur Verkehrsabsicherung abstellt, hat er bestimmt ein rechtliches Problem!


Der EL ggf., ja.

Hier wurde nach Rechten und Pflichten des RettAss gefragt.

Es war nicht die Rede davon, dass jeder macht was er will, sondern ob der FA mit der dementsprechenden Ausbildung die Verletzten mit versorgt, oder nicht!

Man kann den Sachverhalt unterschiedlich interpretieren.

Geschrieben von Henning Koch
"Wenn Cheffe nicht will, dass der OP am Patienten arbeitet, dann gibt er ihm einfach zukünftig nicht mehr den Auftrag, am Patienten zu arbeiten."

Der sollte aber nicht lange Cheffe bleiben!!


Ohne seine Gründe zu kennen, möchte ich so schnell kein Urteil fällen.

Gruß,
Henning



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