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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359636 | ||
Datum | 07.09.2006 15:40 MSG-Nr: [ 359636 ] | 27866 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Die komischen Aussagen rühren z.T. auch von der Produktpolitik der Hersteller her. Wennst nach einem RW2 fragst wird dir automatisch ein HLF angeboten. Bitte was? Wenn der Hersteller sowas macht, dann würde ich auf sein angebot gerne verzichten. Wenn ich einen RW haben will, dann einen RW. Geschrieben von Sascha Joerchel Entweder ich leg mir auf mein HLF nur technische Beladung, weil ich ja schon 2 Wasserträger hab oder es wird def. ein RW. Hä? Also nen Rüstwagen mit Gruppenkabine? Geschrieben von Sascha Joerchel Das Wasser weggelassen und schon hat man Gewichtsspielraum und Platz für Plasmatrenner, 20KVA und Winden. Was hat das dann noch mit HLF zu tun? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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