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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Schutzkleidung des Hrstellers HF | 35 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 359637 | ||
| Datum | 07.09.2006 15:46 MSG-Nr: [ 359637 ] | 11023 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Die Begründung sollte aber wirklich gut sein. Und die Vorgehensweise mit der zuständigen "Vergabekammer" abgesprochen sein. Geschrieben von Christi@n Pannier Natürlich gibts da Mittel und Wege, aber aus meiner beruflichen Erfahrung erlebe ich es immer wieder, dass konkrete GHersteller- und markennamen in Ausschreibungen gefordert werden und das ist in der überragenden Anzahl der Fälle schlicht unzulässig. Solange du es als Hauptposition machst ja. Wenn das ganze z.B. als Evtl-Position zur Preisanfrage bzw. als Alternativposition zu einer neutral ausgeschriebenen Hauptposititon ausgeschrieben und bei der Wertung entsprechend behandelt wird, dann gibt es durchaus reelle Möglichkeiten. Eben dann auch in Verbindung mit einer stichhaltigen Begründung, siehe vor. Alles in allem kein Job für Freizeitkünstler. mkg WErner | ||||
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