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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Themageistige Behinderung in der Jugendfeuerwehr7 Beiträge
AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern359789
Datum08.09.2006 09:30      MSG-Nr: [ 359789 ]5094 x gelesen

Ich kenne diesen Fall sowohl im aktiven Dienst, wie auch in der JF.
Im aktiven Dienst übernimmt der Kamerad leichte Tätigkeit als Melder,
soweit er sich selbst fit dazu fühlt. Ansonsten bleibt er im Feuerwehrhaus
bzw. kommt erst gar nicht um niemanden, vor allem sich selbst, zu gefährden.

In der JF wird der andere Kamerad genauso behandelt, wie die anderen,
jedoch wird eingeschritten, falls es zu hänseleien kommt, da der arme
Kerl ziemlich schmächtig is.

So eine Situation is immer von Fall zu Fall anders zu beurteilen und,
vor allem in der JF, allen anderen Kameraden klar zu machen, das der Betroffene
zwar keine Sonderbehandlung erhält, jedoch nicht dieselben Tätigkeiten ausführen kann
und darf wie der Rest.

Anna


Ganz allein meine persönliche Meinung!

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