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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio360468
Datum12.09.2006 11:49      MSG-Nr: [ 360468 ]13628 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Thorsten HellerHier ist geregelt, dass der AG freistellen muss und der AN keine finanziellen Nachteile erfahren darf...

Das schließt halt nicht aus, dass der AN anteilig Urlaub nehmen muss!


Doch!
Da der AN freizustellen ist entfällt für diesen die vertragliche Verpflichtung der Arbeitsleistung, demzufolge kann er gar keinen Urlaub von dieser nehmen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt