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Feuerwehr-Unfallkasse
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPBI-Gold Schutzklkeidung bei der FF Schleswig - Holstein124 Beiträge
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen360609
Datum12.09.2006 21:34      MSG-Nr: [ 360609 ]113913 x gelesen

Ich zitiere mal ein Info-Blatt der FUK Niedersachsen aus dem April dieses Jahres:

Persönliche Schutzausrüstungen
Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen den Feuerwehrangehörigen Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und von diesen benutzt werden, siehe § 12 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ?Feuerwehren? (GUV-V C53) und §§ 29, 30 UVV ?Grundsätze der Prävention? (GUV-V A1). Zu den Persönlichen Schutzausrüstungen gehören:
? Feuerwehrschutzkleidung nach § 12 Abs. 1 und 2 UVV ?Feuerwehren?. Diese besteht aus Feuerwehr-Einsatzjacke, Feuerwehr-Einsatzhose und für Brandbekämpfungstätigkeiten, bei denen mit Gefährdungen durch Hitze, Flammen gerechnet werden muss, der Feuerwehr-Einsatzüberhose und der Feuerwehr-Einsatzüberjacke mit Futter. Die Einsatzjacke muss nicht unter der Überjacke getragen werden.


Dort wird kein wort über eine Warnweste verloren und nur auf die Brandbekämpfung eingegangen?!
Ich habe bisher auch noch nichts anderes auf www.fuk.de gefunden, was darauf hinweisst das man im Strassenverkehr zusätzlich zur Niedersachsenjacke eine Warnwaste tragen soll.
Ich habe auch schonmal davon gehört das zumindest zu den schwarzen Hupf-Jacken, die bei uns auch teilweise vorhandensind, weil seit neustem beschafft, warnwesten getragen werden müssen, aber bis jetzt gabs halt noch nichts konkretes zu lesen?
Ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch...


Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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