News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 361038 | ||
Datum | 15.09.2006 21:14 MSG-Nr: [ 361038 ] | 17626 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef Maushake §34 StGB das ist der einzige der relevant ist, alles andere ist egal Geschrieben von Detlef Maushake Dann darf er das als Krankenpfleger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sicher aber nicht aufgrund des SAN C. Ich weiß nicht welche Vorgaben der BW-Sanitäter hat aber wenn er dem RS gleichgestellt ist gelten die gleichen Regeln nach §34 StGB wie für den auch. und wenn die beiden Rettung fahren und einen Zugang legen (indiziert) dann ist das auch egal, sie beherrschen es auch und wenn sich eine Putzfrau in einem Einkaufscenter einen Defi und ein Buch zum Thema kauft und dann eines Tages einem der es Notwendig hat defibrilliert dann ist es auch gut | ||||
<< [Master] | Thread gesperrt - Antwort nicht möglich | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|