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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Es gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC | 63 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 361077 | ||
Datum | 16.09.2006 02:02 MSG-Nr: [ 361077 ] | 17582 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch 1. ist das Heilpraktiker gesetz überhaupt anwendbar? Das Gesetz entstand AFAIK bereits im Kaiserreich und mitnichten im Rahmen der Gleichschaltung. Davon abgesehen ist das völlig irrelevant. Geschrieben von Florian Besch 2. Übt der Rettungsassistent die Heilkunde aus ? Genau DAS ist vielmehr die Frage. Mitlerweile ist es durchaus nicht ungewöhnlich, wenn die Frage mit NEIN beantwortet wird. Da ich jetzt zu müde bin, mich darüber auszulassen, werde ich dazu vielleicht morgen meine Meinung kund tun. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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