News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGenehmigung Ehrenamtliche Tätigkeit durch Arbeitgeber19 Beiträge
AutorLehn8er 8H., Testhausen / NRW361131
Datum16.09.2006 17:03      MSG-Nr: [ 361131 ]7471 x gelesen
Infos:
  • 17.09.06 STVZO § 35

  • Hi Jürgen,

    danke für die Antwort.

    Mir geht es v.a. um die Interpretation "Pflichten des Arbeitsvertrages nicht verletzen". Wann und wie schwerwiegend muss denn das sein, damit diese verletzt werden.

    Es ist so, dass die Arbeitszeiten grundsätzlich flexibel sind. Von dem her ist wohl in Absprache nicht so schlimm wenn ich einige Zeit fehle.

    Wie bereits geschrieben, ich möchte eben nicht unterschreiben, dass es während der Arbeitszeit zu keinen Einsätzen kommt.

    Schöne Grüße



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.103


    Genehmigung Ehrenamtliche Tätigkeit durch Arbeitgeber - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt