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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Genehmigung Ehrenamtliche Tätigkeit durch Arbeitgeber | 19 Beiträge | ||
Autor | Lehn8er 8H., Testhausen / NRW | 361131 | ||
Datum | 16.09.2006 17:03 MSG-Nr: [ 361131 ] | 7471 x gelesen | ||
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Hi Jürgen, danke für die Antwort. Mir geht es v.a. um die Interpretation "Pflichten des Arbeitsvertrages nicht verletzen". Wann und wie schwerwiegend muss denn das sein, damit diese verletzt werden. Es ist so, dass die Arbeitszeiten grundsätzlich flexibel sind. Von dem her ist wohl in Absprache nicht so schlimm wenn ich einige Zeit fehle. Wie bereits geschrieben, ich möchte eben nicht unterschreiben, dass es während der Arbeitszeit zu keinen Einsätzen kommt. Schöne Grüße | ||||
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