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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Taktische Zeichen - Polizei | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 361359 | ||
Datum | 18.09.2006 00:47 MSG-Nr: [ 361359 ] | 5344 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Wie auch im Internet nachzulesen ist, gibt es eine PDV102, in der die taktischen Zeichen geregelt werden. Mir sind auch Behörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bekannt, die zumindestens Einblick in diese PDV haben. Allerdings wird hoffentlich niemand auf die Idee kommen, eine (noch dazu fremde) DV mit Geheimhaltungs-Einstufung ins Internet zu stellen oder auch nur daraus zu zitieren. Wie ebenfalls im Internet nachzulesen ist, wird aber selbst in Polizeikreisen diese DV nicht sonderlich gründlich geschult. Was würden dir also Detailkenntnisse für die Praxis bringen? Weder die polizeilichen, noch die anderen Mitarbeiter des Stabes werden die Zeichen detailliert kennen. Also mach es besser so, dass man es auch ohne Kenntnis der PDV102 versteht. Das dürfte für die Praxis hilfreicher sein. Gruß, Henning | ||||
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