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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überprüfung Feuerwehrtechnik | 12 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 A.8, Lingenfeld / Rheinland-Pfalz | 361649 | ||
Datum | 19.09.2006 23:25 MSG-Nr: [ 361649 ] | 6796 x gelesen | ||
Hallo Andreas, mit der Thematik Elektrische Betriebsmittel habe ich mich kürzlich beschäftigt und kann Dir folgendes mitteilen: Nach GUV V A3 ?Elektrische Anlagen und Betriebsmittel? hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer elektrotechnischen Fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Ferner sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen: ? Vor der ersten Inbetriebnahme oder Änderung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht. ? In bestimmten Zeitabständen. vgl. auch GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Verstöße gelten ggf. als Ordnungswidrigkeit im Sinne des §209 Abs.1 Nr.1 ?Siebtes Buch Sozialgesetzbuch? (SGB VII). Nach GUV-V C53 ?Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren? dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind. Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen im Feuerwehreinsatz verwendet werden, wenn sie den DIN VDE 0100 Teil 704 ?Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt; Baustellen? entsprechen. Siehe auch BGI 600 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen. Im Feuerwehreinsatz sollte die elektrische Energie vorwiegend von den Stromerzeugern der Feuerwehr bezogen werden. Diese ortsveränderlichen Stromquellen mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern sowie die daran betriebenen elektrischen Betriebsmittel und Zuleitungen müssen den Forderungen der DIN VDE 0100-410 entsprechen. Für die Leitungen ist der Leitungstyp H07RN-F3G2,5 bzw. H07RN-F5G2,5 zu verwenden. Geräte-anschlussleitungen dürfen abweichend mit dem Leitungstyp H07RN-F3G1,5 bzw. H07RN-F5G1,5 ausgestattet sein, wenn die Länge auf 10 m begrenzt und die Leistungsaufnahme des Gerätes entsprechend gering ist. Die Wahl der Art der Leitung H07RN-F bzw. A07RN-F und die Verwendung der Steckvorrichtungen nach DIN 49462/49463 erfolgt, unabhängig von der Beanspruchung, aufgrund der Schutzmaßnahme Schutztrennung. Die UK Niedersachsen hat Infoblätter zum Stromerzeuger erstellt. - Die Infoblätter beinhalten die allgemein gültigen Regeln der Technik, nicht nur für Niedersachsen. Müssen Betriebsmittel ausnahmsweise an fremde Installationen angeschlossen werden, sind besondere Personenschutzschalter nach DIN VDE 0661 zwischen zu schalten. Der Personenschutzschalter ist möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz empfiehlt mit Scheiben 30 340:351 vom 12.04.2006 den PRCD-K als Adapterstück. Der PRCD dient auch als Wiedereinschaltschutz. Mit freundlichem Gruß Joachim | ||||
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