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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausleuchtung, Bauform Aggregat | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 361834 | ||
Datum | 20.09.2006 23:17 MSG-Nr: [ 361834 ] | 12116 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Joachim Adam Notstromgeneratoren nach Feuerwehrnorm verwenden als Schutzmaßnahme die Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern nach DIN VDE 0100-410. Daher müssen alle Steckvorichtungen besonders geschützt sein. Die Verwendung der Steckvorrichtungen nach DIN 49462/49463 erfolgt, unabhängig von der Beanspruchung, aufgrund der Schutzmaßnahme Schutztrennung. ... man möge mir mal erklären was eine Steckvorrichtung nach IP x8 (also Druckwasserdicht) mit der Schutzmaßnahme "Schutztrennung" zu tun hat - ich kann da z.Zt. keinen Zusammenhang erkennen. In die IP68 Steckdose kann ich auch einen normalen Schuko-Stecker stecken ... deiner Logik zufolge dürfte ich das nicht weil dann die Schutzmaßnahme aufgehoben ? Geschrieben von Sven Niclas wie wird die Frage bei dem Stativaufbau in dem Punkt Sturmverspannung geklärt, in der DV ja falls notwendig.. Es gibt da mehrere Aussagen,z.B: bei normalen Bedingung nicht notwendig; oder ab Höhen über 2 m; bei Sturm; immer ... ... was soll man denn noch alles per DV regeln (Windmesser aufs LF ?). Ein Norm-Stativ steht bei normalen Umweltbedingungen auch voll ausgeschoben ohne "Sturmverspannung" sicher (Erfahrung aus 28 Jahren Feuerwehr) . Bei starkem Wind sollte man es abspannen (daher: "Sturmverspannung") - je weiter ausgezogen, desto früher. Könnte aber mal einer eine Versuchsreihe draus machen ... man (ich aber nicht) könnte es aber auch berechnen ... Gruss Gerhard | ||||
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