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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungs- und Übermittlungszeichen7 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW361933
Datum21.09.2006 17:19      MSG-Nr: [ 361933 ]3739 x gelesen

Geschrieben von Andreas Völckerdie Zeichen sind noch immer sinnvoll, solange es einen Kat´s gibt

Die Frage ist eher wer da was stellt und wie man das ganze dann nennt.
NRW kennt gemäß FSHG nur noch Großschadensereignisse (GSE).

Geschrieben von Andreas VölckerWann wird ein Kat´s benötigt ? ...
Also muß man von ausgehen, das Mobilfunkmasten fehlen (null Handy) und das Funknetz generell lahm liegt.


Wobei hier direkt bei der kritischen Infrastruktur der Gefahrenabwehr sind.
Alamierungssystem ? Kommunikationssystem ?

SMS-Alarmierung ? ...........
Führung ohne Kommunikation ? ...................

Geschrieben von Andreas VölckerKeine Handy´s und Funk war grauenhaft

Wobei es für LTS mal einen Erlass gab, der "Handbetrieb ohne PC" regelmäßig vorsah ? (Sven?)

Der vollständige Ausfall der Kommunikation sollte auch in Übungen mit einbezogen werden.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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