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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausleuchtung, Bauform Aggregat | 17 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 A.8, Lingenfeld / Rheinland-Pfalz | 361939 | ||
Datum | 21.09.2006 17:47 MSG-Nr: [ 361939 ] | 12059 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer In die IP68 Steckdose kann ich auch einen normalen Schuko-Stecker stecken ... deiner Logik zufolge dürfte ich das nicht weil dann die Schutzmaßnahme aufgehoben ? Nicht meine Logik sondern Forderung VDE/UVV. Die Schutzmaßnahme Schutztrennung ist eine relativ aufwändige Schutzmaßnahme mit sehr hoher Sicherheit gegen elektrischen Schlag, bei gleichzeitig hoher Verfügbarkeit. Dabei müssen sowohl Spannungsquelle, Leitungen und Verbraucher bestimmten Anforderungen genügen, die u.A. sicherstellen, dass die gesamte Anlage erdfrei betrieben wird. Nach UVV dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind. Durch Wassereintritt in die Kupplung kann ein Erdschluss entstehen, daher die Forderung nach ausreichendem Eindringschutz. Da auf den Einsatzstellen der Feuerwehr mit Wasser zu rechnen ist, ist dies ein weiterer Grund diese Verbindung hinreichend auszuführen. Der Schutzleiter der Geräte wird bei der Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern als erdfreie örtliche Potenzialausgleichsleitung verwendet und ist vor jeder Übung und nach jedem Einsatz anhand der Schutzleiterprüfeinrichtung zu prüfen. Die Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern ist eine Schutzmaßnahme, die selten angewendet wird. Selbst Elektrofachkräfte haben damit selten zu tun. Die geforderten Besonderheiten dieser Schutzmaßnahme sind daher in ihrer Gesamtheit nicht immer geläufig. Gruß Joachim | ||||
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