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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF´ler im Einsatz!115 Beiträge
AutorBern8d W8., Kiel / Schleswig-Holstein362253
Datum23.09.2006 23:29      MSG-Nr: [ 362253 ]80559 x gelesen
Infos:
  • 07.06.11 BaWü: "Projekt 17 ½"

  • Geschrieben von Christof StroblPA ist natürlich bei Feuer (fast) immer erforderlich! Aber wie oft kommt es für die Dorfwehr vor, dass es im eigenen Ort brennt, und die "größere Nachbarwehr" (mit PA) länger als die vorgeschriebene Hilfsfrist braucht?

    Die Hilfsfrist wird nach dem ersten eintreffenden Fahrzeug bemessen. In welchem Bundesland sind die Hilfsfristen für die Feuerwehr gesetzlich vorgegeben? Soweit mir bekannt ist, gibt es nur ein Papier der AGBF. Das hat aber keine rechtliche Bindung.
    Klar im Rettungsdienstbereich da gibt es die gesetzliche Vorgabe einer Hilfsfrist. Aber bei der Feuerwehr ist mir das nicht bekannt.

    Gruß
    Bernd



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