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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | JF´ler im Einsatz! | 115 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 362342 | ||
Datum | 24.09.2006 15:12 MSG-Nr: [ 362342 ] | 80458 x gelesen | ||
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Der Sprechfunklehrgang ist ebenfalls eine Zugangsvoraussetzung, hab ich vorher vergessen zu ewähnen. Im Fall des AGT liegst du richtig er wird nicht verlangt. Wie in diesem Thread zu lesen ist gibts ja in Bayern (und scheinbar nur da!?) sooo viele Feuerwehren, die nicht mit PA ausgerüstet sind, vielleicht leigt es ja daran ;-) Das dies allerdings sinnvoll wäre, streite ich nicht ab! Wie ist das bei "euch": Muss auch ein GF einer Wehr ohne Atemschutzausstattung (wenn es sowas gibt) den AGT-Lehrgang nachweisen? Grüße Magnus | ||||
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