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Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF´ler im Einsatz!115 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern362342
Datum24.09.2006 15:12      MSG-Nr: [ 362342 ]80458 x gelesen
Infos:
  • 07.06.11 BaWü: "Projekt 17 ½"

  • Der Sprechfunklehrgang ist ebenfalls eine Zugangsvoraussetzung, hab ich vorher vergessen zu ewähnen.

    Im Fall des AGT liegst du richtig er wird nicht verlangt. Wie in diesem Thread zu lesen ist gibts ja in Bayern (und scheinbar nur da!?) sooo viele Feuerwehren, die nicht mit PA ausgerüstet sind, vielleicht leigt es ja daran ;-)
    Das dies allerdings sinnvoll wäre, streite ich nicht ab!

    Wie ist das bei "euch": Muss auch ein GF einer Wehr ohne Atemschutzausstattung (wenn es sowas gibt) den AGT-Lehrgang nachweisen?

    Grüße
    Magnus



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