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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP362568
Datum25.09.2006 21:35      MSG-Nr: [ 362568 ]15060 x gelesen

Geschrieben von Niklas WichmannMuss Otto-Normal-FA
- atemschutztauglich sein? (G26.3)
Nein, es sei denn er wird als AGT eingesetzt
- evtl. noch fitter sein, als das durch die G26.3 verlangt wird?
Nein, das wäre wünschenswert, aber nicht Grundforderung
- höhentauglich sein?, wenn ja wie weit? "Feuerwehrübliche" Höhen oder weiter?
Da sage ich als Betroffener nix zu, meine Meinung ist bekannt
- Blut sehen können?
Das ist eine gute Frage, kommt auf das Einsatzprofil der Feuerwehr an. Ich habe bis jetzt im Einsatz noch nie Blut gesehen
- hundertprozentige Sehfähigkeit haben?
Naja, er sollte schon sehend durchs Leben gehen. Und mit Sehhilfe sind die meisten ja heute eh schon 100%
- einen guten Ruf haben (keine Vorstrafen) etc.?
Das kommt drauf an. "Jugendsünden" und "kleine Delikte" sollte man tolerieren können. Was mMn nicht tolerierbar ist sind Vergehen im Zusammenhang mit Drogen und Alkohol
- ...?


Ganz wichtig ist heutzutage die bewiesene Teamfähigkeit. Das ist mittlerweile zu einem großen Problem geworden. Feuerwehr ist nunmal Mannschaftssport... ;-)


ML



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