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RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362571
Datum25.09.2006 22:02      MSG-Nr: [ 362571 ]14991 x gelesen

Geschrieben von Niklas Wichmannatemschutztauglich sein? (G26.3)

Ja. Mindestens bei der Aufnahme der Tätigkeit. Später muß man sehen an was es liegt und ob diese Einschränkung auch die Tätigkeit auf anderen Dienstposten beeinträchtigt.



Geschrieben von Niklas Wichmannevtl. noch fitter sein, als das durch die G26.3 verlangt wird?

Ggfs. ja. Die G26 richtet sich rein auf die Tätigkeit unter Atemschutz. Dies schließt nicht alle anderen Tätigkeiten ein. z.B. nimmt die G26 keine Rücksicht auf die köperliche Kraft (z.B. um eine Person zu retten).



Geschrieben von Niklas Wichmannhöhentauglich sein?, wenn ja wie weit? "Feuerwehrübliche" Höhen oder weiter?

Wer mit der Höhe kein Problem hat, dem ist es i.d.R. egal ob es 5, 10 oder 100m sind.
Es kommt eher auf die Umstände an. Also z.B. auf was stehe ich, wie sicher ist das, welche Sicherung habe ich,...
Denn bei allen Höhen gilt die alte Fallschirmspringerweisheit: Das gefährlichste ist der letzte Meter vor dem Aufprall am Boden".



Geschrieben von Niklas WichmannBlut sehen können?

Nachdem wir uns nicht immer aussuchen können ob die Patienten bluten wäre das doch ganz praktisch.


Geschrieben von Niklas Wichmannhundertprozentige Sehfähigkeit haben?

Mindestens mit Korrektur.
Manche Sehfähigkeit (rot/ grün) z.B. kann in bestimmten Situationen ganz interessant werden...


Geschrieben von Niklas Wichmanneinen guten Ruf haben (keine Vorstrafen) etc.?

Jepp.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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