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Atemschutzgeräteträger
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Polizei
RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362599
Datum26.09.2006 06:58      MSG-Nr: [ 362599 ]15145 x gelesen

Geschrieben von Niklas Wichmannmich würde mal interessieren was ihr für notwendig haltet um in einer FF Dienst zu tun.

Muss Otto-Normal-FA


Geschrieben von Niklas Wichmann atemschutztauglich sein? (G26.3)

Nicht unbedingt, aber außreichend und für die (Restlichen-) Aufgaben geeignet (Gesundheitlich und Körperlich)

Geschrieben von Niklas Wichmannevtl. noch fitter sein, als das durch die G26.3 verlangt wird?

So Fit, dass er seiner Aufgabe gewachsen ist (Die G26.3 sagt nichts über Fitnes, sondern nur über gesundheitliche Eignung)

Geschrieben von Niklas Wichmannhöhentauglich sein?, wenn ja wie weit? "Feuerwehrübliche" Höhen oder weiter?

Wenn er AGT ist auf alle fälle, hier sind die ereignisse selten vorhersehbar, und es ist immer Möglich das man auf eine Leiter muss!
Feuerwehrübliche Höhen reichen m.E. voll und ganz aus, wir brauchen nicht nur Höhenretter, dafür gibt es dann wenige Spezialisten

Geschrieben von Niklas Wichmann Blut sehen können?

Das ist nicht unbedingt notwendig, im übrigen hängt solch eine Fähigkeit auch oft von der Tagesform ab, ich hatte mal einen Einsatz, bei dem einer bis zum Oberarm in den Fleischwolf gezogen wurde, damals blieben ein zwei stück auch etwas weiter weg ..... es ist eben so

Geschrieben von Niklas Wichmannhundertprozentige Sehfähigkeit haben?

Für die Aufgabe geeignetes sehen, mal ne Frage, wenn Du einen hast der ohne 1cm Dicke Gläser nichts sieht, wie will er den Flaschendruck unter PA ablesen? Zumindest das muss uneingeschränkt möglich sein

Geschrieben von Niklas Wichmanneinen guten Ruf haben (keine Vorstrafen) etc.?

Ich glaube diese Antwort erübrigt sich, stell Dir vor, 3 Tage nach dem Einsatz klingelt die Pol bei Euch, weil in der Wohnung eines Opfers etwas fehlt, klar kann das mit jedem passieren, aber was machst Du wenn es bei einem Bekannt ist das er das macht und er schon einschlägig vorbestraft ist??


Mit Grüßen

Michael





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