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Einsatzleitwagen
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusleuchtung, Bauform Aggregat17 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen362607
Datum26.09.2006 07:58      MSG-Nr: [ 362607 ]11909 x gelesen
Infos:
  • 30.09.06 Allgemein gültige Aussage zu Sromerzeuger FF ab Seite 16
  • 30.09.06 Abhandlung zu PRCD und deren Wiederholungsprüfung

  • Hallo,

    Geschrieben von Sven Niclasin der GUV-I 8651 steht auf Seite 268:

    "Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen eingesetzt werden, wenn sie IP44 entsprechen und die Steckverbindungen Druckwassergeschützt sind"

    Wie sieht das nun mit Säbelsäge, Bohrmaschine, ... mit normalen, sagen wir Haushaltsteckern aus??? Dürfen wir verwenden


    ... huch .... ich muss alle ELW 2 in Hessen stillegen, im Innenraum befinden sich doch tatsächlich normale Schuko-Steckdosen und z.B. der Drucker, das Fax usw. waren beim besten Willen nicht in IP 44 zu bekommen (ich stell mir gerade das Steckernetzteil mit druckwasserdichtem Stecker für das DECT-Telefon vor ...)

    ... und den in RW-Norm und Normentwurf (H)LF 10/6 vorgesehenen Fehlerstrom-Schutzschalter mit Steckdose (Steckverbindung ?) in IP55 darf ich auch gar nicht einsetzen ...

    ... irgendwie scheinen da die Macher von Vorschriften (mal wieder) die Übersicht und/oder den Bezug zur Realität verloren zu haben ...

    Gruss
    Gerhard



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