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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausleuchtung, Bauform Aggregat | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 362607 | ||
Datum | 26.09.2006 07:58 MSG-Nr: [ 362607 ] | 11909 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sven Niclas in der GUV-I 8651 steht auf Seite 268: ... huch .... ich muss alle ELW 2 in Hessen stillegen, im Innenraum befinden sich doch tatsächlich normale Schuko-Steckdosen und z.B. der Drucker, das Fax usw. waren beim besten Willen nicht in IP 44 zu bekommen (ich stell mir gerade das Steckernetzteil mit druckwasserdichtem Stecker für das DECT-Telefon vor ...) ... und den in RW-Norm und Normentwurf (H)LF 10/6 vorgesehenen Fehlerstrom-Schutzschalter mit Steckdose (Steckverbindung ?) in IP55 darf ich auch gar nicht einsetzen ... ... irgendwie scheinen da die Macher von Vorschriften (mal wieder) die Übersicht und/oder den Bezug zur Realität verloren zu haben ... Gruss Gerhard | ||||
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