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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Eignung zum Atemschutzgeräteträger | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 362668 | ||
Datum | 26.09.2006 15:09 MSG-Nr: [ 362668 ] | 14951 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Die Rede war von Drogen und Alkohol, nicht von Dealen, Was hat das ganze dann mit Vorstrafen zu tun? Und nur die sind erstmal relevant, wenn man von einigen Feuerwehrgesetzen und der Formulierung "guter Ruf" absieht. [1] Geschrieben von Michael Hilbert Ich denke wer misst baut muss mit den Konzequenzen klar kommen, egal ob Drogen oder sonstwas. Was sind denn "kleine Straftaten"? Entweder es liegt eine Straftat vor, für die ein Gericht eine Strafe für angemessen hielt, oder eben nicht. Im ersten Fall sollte das durchaus bei der Aufnahme berücksichtigt werden. Im zweiten Fall eben nicht. (wenngleich es da trotzdem Bedenken aus anderer Sicht geben kann) [1] Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Würdigung aus? Kann man so eine schwammige Begründung überhaupt anführen? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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