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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Leistungsnachweis | 5 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 362803 | ||
| Datum | 27.09.2006 01:01 MSG-Nr: [ 362803 ] | 8969 x gelesen | ||
Hallo, bei uns gibt es ähnliche Geräte wie bei Euch, anstelle der Endlosleiter jedoch Laufbänder. Anstelle eines dritten Käfigdurchganges gibt es zwei andere "Kriecheinrichtungen". Die Hämmer werden allerdings nur noch etwa bis auf Gürtelhöhe gezogen, damit man dazu den Rücken nicht krümmen muss. Geschrieben von Uwe Hartmann Kann mir jemand verläßliche Quellen nennen, ob der Hammer noch gestattet ist? Da Hämmer nicht verboten sind (wer vom Gegenteil überzeugt ist, möge es beweisen - es wird ihm kaum gelingen), sind sie erlaubt. So einfach ist das. ;o) mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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