News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Sitzschlinge (?!), Alternative zum Brustbund | 30 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 362862 | |||
Datum | 27.09.2006 11:59 MSG-Nr: [ 362862 ] | 16232 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Kann mir jemand weterhelfen inwiefern dieser Knoten zugelassen ist, bzw. nicht und ob es bei den Nutzung rechtliche Bedenken gibt? 1. Die Sitzschlinge (in der Version mit nur einer Schlinge für den Oberkörper also insgesamt 3) war bereits in den alten KatS-DVen bereits übliche Lehrmeinung. (Die KatS-DVen sind nur abgeschafft worden, daß die Rechtsgrundlage dafür weggefallen ist, nicht weil deren Inhalt veraltet war). 2. Auch in der THW-Ausbildungsliteratur wird die 3er-Variante heute noch geführt. 3. Die AKNZ bildet auf den Selbstschutzseminaren sowohl die 3er als auch die 4er Methode noch aus. 4. Im Grubenrettungswesen wird auch heute noch die beim OPS gezeigte 4er-Methode (zwei Schlingen für den Oberkörper / also insgesamt vier Schlingen) geleht und verwendet. Somit dürfte es hinsichtlich der Verwendung keinerlei juristische Probleme geben - insbesondere auch weil die Sitzschlinge eindeutig besser ist als der Brustbund. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|