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Technisches Hilfswerk
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
RubrikEinsatz zurück
ThemaWeste für Führungskräfte84 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern362982
Datum27.09.2006 23:22      MSG-Nr: [ 362982 ]27615 x gelesen
Infos:
  • 27.09.06 Führungs- und Funktionskennzeichnung der Fw Dortmund (NRW) gemäß des Erlasses und erweiterung orientiert am Erlass
  • 27.09.06 K-Schutz Bayern SEG-Richtlinie incl. Kennzeichnung Führungskräfte RD/San/Betreuung (siehe Seite 15/16/17)
  • 27.09.06 K-Schutz Bayern Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (Stellung ÖEL)
  • 27.09.06 K-Schutz Bayern Die Führungsgruppe Katastrophenschutz
  • 27.09.06 K-Schutz Bayern Führungsorganisation im K-Fall
  • 27.09.06 K-Schutz Bayern MANV-Richtlinie (Stellung von LNA und OrgL)

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  • Geschrieben von Philipp EschenlohrEigentlich betreibt die Feuerwehr und das THW Arbeits- und Bergungstauchen und ist auch dem dementsprechenden Vorschriften unterworfen. die GUVV Vorschrift Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen gilt hier z.B. auch nicht.

    Theorie und Praxis. ;-)


    Geschrieben von Philipp EschenlohrIch war selbst eineinhalb Jahre hauptamtlich in Lindau. Ich weiß wies in der Praxis ist.

    OK, und ich weiß nicht wann du dort warst, muß ja doch ne Weile her sein, denn inzwischen ist es noch mehr geworden, auch wir hier draußen haben ein Bootle bekommen. Und wer bei gleichzeitiger Alarmierung wesentlich schneller ist brauch ich dir auch nicht sagen ......


    Grüßle
    Christian





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