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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Weste für Führungskräfte | 84 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 362982 | ||
| Datum | 27.09.2006 23:22 MSG-Nr: [ 362982 ] | 27615 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Eschenlohr Eigentlich betreibt die Feuerwehr und das THW Arbeits- und Bergungstauchen und ist auch dem dementsprechenden Vorschriften unterworfen. die GUVV Vorschrift Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen gilt hier z.B. auch nicht. Theorie und Praxis. ;-) Geschrieben von Philipp Eschenlohr Ich war selbst eineinhalb Jahre hauptamtlich in Lindau. Ich weiß wies in der Praxis ist. OK, und ich weiß nicht wann du dort warst, muß ja doch ne Weile her sein, denn inzwischen ist es noch mehr geworden, auch wir hier draußen haben ein Bootle bekommen. Und wer bei gleichzeitiger Alarmierung wesentlich schneller ist brauch ich dir auch nicht sagen ...... Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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