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Polizei
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStreueinrichtung17 Beiträge
AutorDani8el 8F., Dortmund / NRW363103
Datum28.09.2006 17:26      MSG-Nr: [ 363103 ]9842 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von ---Michael Hilbert---
Habt Ihr euch auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer die Haftung übernimmt, wenn die Ölspur(Gefahrenstelle nicht richtig beseitigt wurde und etwas passiert???
Bei uns wurde zu letzt (Stand vor 3 Jahren) bei einer Ölspur odgl. nur die Absicherung durchgeführt, die Ölspur selbst wurde durch ein Fachunternehmen mit entsprechendem Gerät beseitigt.


Wir sorgen lediglich dafür, dass die ausgelaufenen Betriebsstoffe abgebunden oder neutralisiert werden. Danach wird die Estelle an die Pol übergeben, welche wiederum das Ölbindemittel durch Straßenreinigung aufnehmen lässt. Ergo: Keine Haftung, da wir idR die Straße nicht wieder freigeben.


Mit freundlichem Gruße,

Daniel Friederichs
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www.biogefahr.org & www.liso.de

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