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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Streueinrichtung | 17 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 363103 | ||
Datum | 28.09.2006 17:26 MSG-Nr: [ 363103 ] | 9842 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Habt Ihr euch auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer die Haftung übernimmt, wenn die Ölspur(Gefahrenstelle nicht richtig beseitigt wurde und etwas passiert??? Wir sorgen lediglich dafür, dass die ausgelaufenen Betriebsstoffe abgebunden oder neutralisiert werden. Danach wird die Estelle an die Pol übergeben, welche wiederum das Ölbindemittel durch Straßenreinigung aufnehmen lässt. Ergo: Keine Haftung, da wir idR die Straße nicht wieder freigeben. Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | ||||
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