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Thema | Interview mit Ulrich Cimolino | 38 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Niedersachsen | 363139 | ||
Datum | 28.09.2006 20:56 MSG-Nr: [ 363139 ] | 9561 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Hilbert Also LF´s haben 5 und TLF hat 4 das hat sich auch bewährt. Jetzt mag einer sagen das ist unnötig viel Nö, nicht viel, aber nicht vorgeschrieben! TSF 3,LF 4 bei Neubescchaffung. Nachrüstpflicht bei "alten" ?? Und noch ein "Spruch", fasch interpretiert aus der DV 7 unter 7.2 : Jeder Trupp muß grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. An Einsatzstellen, an dene eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden. Fiel im Zusammenhang mit der eigentlich notwendigen Beschaffung von HandFuGs. MkG Thomas | ||||
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