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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatz während JF-Dienst | 41 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 363289 | ||
| Datum | 29.09.2006 16:08 MSG-Nr: [ 363289 ] | 6997 x gelesen | ||
Hallo, das ist mal wieder eine Diskussion mit Extremen. Es ist egal wie groß eine JF ist und es ist auch egal wieviele Betreuer dabei sind. Diese Fragen entscheidet die JF und der Jugendwart selbst. Rückt eine JF zur Übung aus, kann sie mitnehmen was sie will. Ist es eine große Wehr mit vielen Einsätzen, sind die Erstangreifer tabu oder wenn Sonderfahrzeuge gebraucht werden sind diese alarmbereit besetzt. In einer kleinen Wehr mit möglicherweise nur einem TSF übt die JF logischerweise mit diesem TSF. Da eine solche Wehr meist nicht so viele Einsätze hat ist das Risiko gering das ein Alarm dazwischen kommt. Sollte doch, dann hat der Verantwortliche gut getan, wenn er nicht weit vom Gerätehaus übt und schnellstens einräumen läßt. Ist mir mal in meiner Zeit in der JF so gegangen und es hat funktioniert. Alles andere sind Spitzfindigkeiten. Je nach Landesgesetz kann eine Feuerwehr; Löschzug oder Löschgruppe nicht abgemeldet werden. Der Brandschutz ist sicher zustellen, ob die JF übt, der LZ Betriebsausflug macht, Karnevall oder Weihnachten ist. Daran hat man als Verantwortlicher zu denken. Und diese Äußerungen JF ist Kinderbelustigung usw, da soll mal einer bei unserer JF auf den Dienst kommen, dann sieht er wie lustig die bei der Ausbildung sind. Gruß Thomas | ||||
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