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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | 'Wenn aus Rettungsdienst-Mitarbeitern Journalisten werden' | 86 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364148 | ||
| Datum | 05.10.2006 11:15 MSG-Nr: [ 364148 ] | 39333 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch bei dem Verdacht einer Straftat (was ja noch nicht unbedingt ausgeschlossen ist) denke ich schon Welcher Straftat? er hat noch keine Begangen. Er hat nur ein Bild gemacht. Das an sich ist grundsätzlich nicht strafbar. Auf das dünne Eis wird sich kein deutscher Polizeibeamter begeben. Geschrieben von Florian Besch dann schreiben wir ... köönte eine Beschlagnahmung und eine strafanzeige nach sich ziehen Ebenso standrechtliche Erschießung, Vierteilen, Rädern, Teeren und Federn,... Bringt alles nichts, da dadurch immer noch keine Rechtsgrundlage entsteht, auf rund derer die Polizei tätig werden könnte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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