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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 364200 | ||
| Datum | 05.10.2006 12:58 MSG-Nr: [ 364200 ] | 10207 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden. Es ist aber nicht unüblich, dass der Leiter d. FW die Verwendung von PSA genehmigt, die privat beschafft wurde und den entsprechenden Vorschriften und Normen entspricht, aber unter der Bedingung, dass der Nutzer (d.h. der FA, der sich privat PSA beschafft) bei Verlust oder Beschädigung selbst verantwortlich ist. Unter Umständen ist auch eine erforderliche (gebührenfreie) Prüfung (es gibt z.B. FA, die sich einen privaten Haltegurt anschaffen) oder Reinigung (z.B. bei Überbekleidung) dann nicht über die FW möglich, da es sich um private Ausrüstung handelt. Gruß Stephan | ||||
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