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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | 'Wenn aus Rettungsdienst-Mitarbeitern Journalisten werden' | 86 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364248 | ||
| Datum | 05.10.2006 17:22 MSG-Nr: [ 364248 ] | 39267 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Cimander Jede Absperrung ist durchlässig. Dabei stellt sich auch die Frage, wer sperrt ab und welche Befugnisse hat der Absperrende. Nicht jedes FwG geht soweit wie das Bayrische in §25. ;-)) In der aktuellen Brandschutz wurde von Ralf Fischer ein interessanter Artikel zu dem Thema veröffentlicht, der dieses Theme sehr differenziert beleuchtet. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht überall mit im konform gehe. In meinen Augen ist es weder Aufgabe, Recht oder Pflicht des Staates, zu entscheiden, was die Presse fotografiert und was nicht Und sobald hier durch staatliche Organe so etwas entschieden wird, läuft da grundsätzlich was falsch - was jetzt nicht heißt, dass ich jede Veröffentlichung gut heiße. Die Abwägung darf aber nicht von staatlicher Seite erfolgen. Geschrieben von Stefan Cimander Was mir noch einfällt: Auch Unfallopfer können unter bestimmten Bediengungen eine relative Person der Zeitgeschichte sein. D.h. man darf sie ohne sie um Erlaubnis zu fragen (was eigentlich für jedes Personenfoto sonst gilt) ablichten. Dabei muss aber ein gesamtgesellschaftlicher Zusammenhang gegeben sein. Im Zweifel konstruieren das Rechtsverdreheranwälte eines bestimmten Mediums. Wie ich in diesem Brandschutzartikel lesen musste, ist dies seit 2004 durch eine Gesetzesänderung nicht mehr ganz so einfach. Nur mal ganz ehrlich: Wo liegt die Grenze? Wer soll das Entscheiden? Wenn der Staat das tut, dann ist es nichts anderes als das Böse Wort: Zensur. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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