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Persönliche Schutzausrüstung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW364363
Datum06.10.2006 10:29      MSG-Nr: [ 364363 ]10273 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Christian FischerDenn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...".

Nunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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