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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in63 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364612
Datum07.10.2006 16:10      MSG-Nr: [ 364612 ]21896 x gelesen
Infos:
  • 06.10.06 Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas BräutigamFür NRW im neu dazugeschriebenen Absatz 7 des § 1.

    § 1 (7) FSHG NW: Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen
    Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen.


    § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW behandelt die öffentlich rechtliche Vereinbarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, z.B. zur Übernahme von Aufgaben eines anderen in eigene Zuständigkeit. Es ist der vierte Teil des dieses Gesetzes.
    Zweckverbände hingegen im dritten Teil (§ 4 ff.) des Gesetzes geregelt.
    Insofern frage ich mich, wo das FSHG NW die Ermächtigung der Gemeinden zur Gründung eines Feuerwehr-Zweckbandes bietet.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -


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    ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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