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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 364612 | ||
Datum | 07.10.2006 16:10 MSG-Nr: [ 364612 ] | 21896 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Andreas Bräutigam Für NRW im neu dazugeschriebenen Absatz 7 des § 1. § 1 (7) FSHG NW: Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW behandelt die öffentlich rechtliche Vereinbarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, z.B. zur Übernahme von Aufgaben eines anderen in eigene Zuständigkeit. Es ist der vierte Teil des dieses Gesetzes. Zweckverbände hingegen im dritten Teil (§ 4 ff.) des Gesetzes geregelt. Insofern frage ich mich, wo das FSHG NW die Ermächtigung der Gemeinden zur Gründung eines Feuerwehr-Zweckbandes bietet. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Warning: mysql_connect() [function.mysql-connect]: Can't connect to local MySQL server through socket '/var/lib/mysql/mysql.sock' (11) in /srv/www/htdocs/web2/html/forum/include.php on line 6 Fehler beim Zugriff auf die Datenbank ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben? | ||||
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