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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364624 | ||
Datum | 07.10.2006 16:45 MSG-Nr: [ 364624 ] | 21732 x gelesen | ||
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Besatzungsstatut vom 10.April 1949 Art. III Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolg der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen unumgänglich ist. Bevor sie dies tun, werden sie die zuständigen deutschen Behörden von ihrem Entschluss und seinen Gründen offiziell unterrichten." Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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